Allgemeine Teilnahme-Bedingungen
1. Anmeldung
Der Verein bietet offene Schwimmtermine und vereinsinterne Schwimmangebote an.
Offene Schwimmtermine werden über die Homepage angekündigt und über das Buchungsportal gebucht. Die Buchung ist verbindlich, gilt nur für die angemeldete Person und ist nicht übertragbar. Freie Plätze werden in der Reihenfolge des Buchungseingangs vergeben.
Nach der Buchung wird eine Bestätigung oder ein personalisiertes Ticket per E-Mail versandt. Dieses ist zum gebuchten Termin digital oder ausgedruckt mitzubringen. Die Buchung eines offenen Schwimmtermins begründet keine Vereinsmitgliedschaft.
Die regelmäßige Teilnahme an den vereinsinternen Angeboten Schwimmen lernen, Freizeitschwimmen und Wassergymnastik setzt eine Mitgliedschaft und einen freien Platz in der jeweiligen Abteilung voraus. Freie Plätze werden über die vereinsinterne Warteliste oder, soweit verfügbar, über das Buchungsportal vergeben.
Die Eintragung in die Warteliste begründet keinen Anspruch auf einen Platz oder auf Aufnahme in den Verein. Eine Anmeldung zum Vereinsbetrieb über das Buchungsportal gilt als Antrag auf Aufnahme in den Verein. Über die Aufnahme entscheidet der Verein nach seiner Satzung und den verfügbaren Kapazitäten.
Nach der Aufnahme sind der Mitgliedsbeitrag und die Aufnahmegebühr nach Maßgabe der Beitragsordnung per Überweisung zu zahlen.
Mit der Anmeldung werden diese Bedingungen und die Bedingungen des Buchungsportals anerkannt. Bei Minderjährigen erfolgt die Anmeldung durch die gesetzlichen Vertreter.
Die für das jeweilige Angebot genannten Voraussetzungen müssen erfüllt sein. Ist eine sichere Teilnahme nicht möglich oder passt das Leistungsniveau nicht zum Angebot, kann der Verein die Teilnahme ablehnen oder eine andere Gruppe empfehlen.
2. Organisation
Der Verein kann Angebote aus organisatorischen oder sachlichen Gründen zeitlich verschieben, zusammenlegen, in einer anderen Schwimmhalle durchführen oder absagen. Dies gilt insbesondere bei zu geringer Teilnahme, Schließung der Schwimmhalle, technischen Störungen, Personalausfällen, behördlichen Vorgaben oder höherer Gewalt. Die Teilnehmenden werden darüber so früh wie möglich informiert.
Während der Schulferien, an Feiertagen und bei Schließung der Schwimmbäder können Angebote ausfallen oder sich verschieben.
Ein Anspruch auf eine bestimmte Übungsleitung, Gruppe, Trainingszeit oder Schwimmhalle besteht nicht. Der Verein schuldet keinen bestimmten Lern- oder Trainingserfolg.
Die vereinsinternen Schwimmangebote sind Teil des Vereinsbetriebs. Mitglieds- und Abteilungsbeiträge sind keine Bezahlung für einzelne Schwimmstunden, eine bestimmte Anzahl von Terminen oder einen bestimmten Lernerfolg. Aus der Nichtteilnahme oder dem Ausfall einzelner Termine entsteht daher kein Anspruch auf Erstattung, Verrechnung oder Nachholung.
3. Aufsicht und Verhalten
Der Schwimmbad- und Beckenbereich darf erst nach Aufforderung durch die Übungsleitung oder die zuständige Aufsicht betreten werden.
Bei minderjährigen Teilnehmenden beginnt die Aufsicht des Vereins mit der persönlichen Übernahme am vereinbarten Treffpunkt am Beckenrand und endet dort mit der persönlichen Übergabe nach dem Angebot.
In Umkleiden, Duschen und Toiletten sowie auf den Wegen zum und vom Becken übernimmt der Verein keine Aufsicht. Hier bleiben die gesetzlichen Vertreter oder Begleitpersonen verantwortlich.
Volljährige Teilnehmende sind außerhalb der angeleiteten Schwimmzeit selbst verantwortlich.
Die Haus- und Badeordnung des jeweiligen Schwimmbades ist einzuhalten. Den Anweisungen der Übungsleitung, der Assistenzpersonen, der Aufsicht und des Badpersonals ist Folge zu leisten.
Wer andere gefährdet, den Ablauf erheblich stört oder Anweisungen wiederholt missachtet, kann von der Teilnahme ausgeschlossen und zum Verlassen des Bades aufgefordert werden. Bei Vereinsmitgliedern bleiben weitere Maßnahmen nach der Satzung vorbehalten. Gesetzliche Schadensersatzansprüche des Vereins bleiben unberührt.
4. Gesundheit und Hygiene
Alle Teilnehmenden müssen gesundheitlich zur Teilnahme in der Lage sein. Gesundheitliche, körperliche oder psychische Besonderheiten sowie Allergien, die für eine sichere Teilnahme wichtig sind, müssen der Übungsleitung vor Beginn mitgeteilt werden. Bei Zweifeln wird eine ärztliche Abklärung empfohlen.
Eine Teilnahme ist insbesondere nicht erlaubt bei:
- Fieber,
- ansteckenden Krankheiten,
- Magen-Darm-Erkrankungen,
- offenen Wunden sowie
- akuten Augen- oder Ohrenentzündungen.
Vor dem Betreten des Beckens muss geduscht werden. Es sind geeignete Badekleidung und eine Badekappe zu tragen. Für Frauen und Mädchen ab der Pubertät muss die Badekleidung auch die Oberschenkel vollständig bedecken.
In Umkleiden, Duschen, Toiletten und anderen Nassbereichen sind rutschfeste Badeschuhe zu tragen. Weitergehende Vorgaben des jeweiligen Schwimmbades sind ebenfalls einzuhalten.
5. Haftung
Der Verein haftet nach den gesetzlichen Vorschriften. Dies gilt insbesondere bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
Für den Verlust oder die Beschädigung von Kleidung, Geld, Schmuck und anderen mitgebrachten Gegenständen haftet der Verein nur, wenn der Schaden vom Verein schuldhaft verursacht wurde.
Teilnehmende und ihre gesetzlichen Vertreter haften nach den gesetzlichen Vorschriften für schuldhaft verursachte Schäden.
6. Schutzkonzept
Für alle Angebote und Veranstaltungen des Vereins gilt das jeweils aktuelle Schutzkonzept des SVmFS.
Es ist von allen Teilnehmenden, gesetzlichen Vertretern, Begleitpersonen sowie Mitarbeitenden des Vereins zu beachten.
7. Datenschutz und Schlussbestimmungen
Personenbezogene Daten werden zur Bearbeitung der Buchungen, zur Mitgliederverwaltung und zur Organisation der Angebote verarbeitet. Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung des Vereins. Für das Buchungsportal gilt zusätzlich dessen Datenschutzerklärung.
Es gilt die bei der Anmeldung veröffentlichte Fassung dieser Bedingungen. Änderungen für bereits erfolgte Buchungen oder bestehende Mitgliedschaften sind nur im gesetzlich zulässigen Rahmen möglich.
Es gilt deutsches Recht. Der Gerichtsstand richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.